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DAS FSJ IN KÜRZE:

  • Sie erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 300 €; weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Fahrtkosten von Wohn- zur Einsatzstelle werden nicht erstattet.
  • Sie haben Anrecht auf Kindergeld.
  • Sie sind sind sozialversichert.
  • 25 Tage Weiterbildung.
  • 26 Tage Jahresurlaub.
  • Sie bekommen ein Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten.
  • In der Regel Anrechnung des Jahres als Wartezeit für die Studienplatzvergabe.
  • Sie haben eine Wochenarbeitszeit von max. 40 Stunden, angepasst an die Arbeitszeiten der Einsatzstelle.
  • Sie können das FSJ als Ersatzdienst anerkennen lassen.
 


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