FSJ Kultur auf einen Blick

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In diesem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur (FSJ Kultur) zusammengefasst und zu einer Übersicht zusammengestellt. Diese Übersicht bietet Informationen für Freiwillige und für Einsatzstellen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Für Freiwillige

  • ab 01.09.2023: monatliches Taschengeld in Höhe von 438 Euro
  • Anrecht auf Kindergeld, sofern das 25. Lebensjahr nicht überschritten ist
  • gesetzliche Sozialversicherung
  • 25 Bildungstage
  • mind. 30 Tage Jahresurlaub
  • Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten und das eigenverantwortlich durchgeführte Projekt
  • Anrechnung des Jahres als Wartezeit für die Studienplatzvergabe
  • kein Nachteil durch das FSJ: früherer Zulassungsanspruch auf einen Studienplatz an einer Hochschule bleibt erhalten
  • Ausweis, mit dem zum Teil Vergünstigungen z.B. im öffentlichen Personennahverkehr oder staatlichen/kommunalen Einrichtungen möglich sind

 

Für Einsatzstellen

 

Die Einsatzstellen erhalten nicht nur Unterstützung bei der alltäglichen Arbeit, sondern auch neue Impulse durch junge, engagierte Menschen. Sie erweitern dadurch das eigene Profil zur lernenden und lehrenden Organisation und leisten einen wichtigen sozialgesellschaftlichen Beitrag. Durch die starke Einbindung der/des Freiwilligen in die Einrichtung und ihre/seine Möglichkeit, selbstverantwortlich Aufgaben zu übernehmen, entsteht eine starke Bindung, die häufig auch nach Ablauf des FSJ Kultur bestehen bleibt.

 

Und: Ehemalige Freiwillige sind viel eher bereit, sich in späteren Jahren wieder freiwillig zu engagieren. Bezüglich der Anerkennung und Aufmerksamkeit im lokalen Umfeld kann die Einrichtung die Chance nutzen, sich – durch die Freiwilligen als Ansprechpartner/-innen und Vorbilder – neuen Zielgruppen und Aufgabenbereichen zu öffnen. Schließlich bietet das jugendliche Engagement den Einrichtungen zahlreiche Anlässe zur wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit.

 

Kosten für Einsatzstellen

 

Die Einrichtung beteiligt sich mit einem Beitrag von (Jahrgang 23/24) 884 Euro pro Monat an den anfallenden Kosten. Die Finanzierung dieses Beitrags lösen Einrichtungen individuell. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 438 Euro Taschengeld für Freiwillige
  • 181 Euro Sozialversicherungsbeitrag
  • 240 Euro Bildungskostenumlage, die an die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. gezahlt wird
  • ca. 25 Euro Reisekosten für die Bildungstage