Anerkennungsverfahren Einsatzstellen

01_Anerkennungsverfahren690x300

 

Einrichtungen, die sich dafür interessieren, als Einsatzstelle am FSJ Kultur oder FSJ Kultur in der Schule teilzunehmen, können ihre Anerkennung als Einsatzstelle bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. beantragen.

 

Hierfür benötigt die LAG den Rückmeldebogen und den Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle mit den darin benannten Anlagen.

Wir bitten Sie, die Formulare ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an unsere Postadresse zu senden.

 

LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V.

Alte Bahnhofstraße 198–200

44892 Bochum

Telefax: 0234 286526

 

Alle Formulare finden Sie im rechten Menü zum Download.

 

Einsendeschluss für eine Bewerbung zum kommenden Jahrgang ist der 15. Januar.

Bis zum 20. März erhalten alle Einrichtungen eine Benachrichtigung über ihre Anerkennung.

Dienstbeginn ist dann in der Regel der 1. September.

 

Für eine weitergehende Beratung erreichen Sie uns unter 0234 – 81025838

 

Nach- und Zwischenbesetzungsverfahren

 

Wir bieten allen Einsatzstellen die Möglichkeit, frei gewordene Einsatzplätze nachzubesetzen. Gesetzliche Bedingung ist hier eine Dienstzeit von mindestens sechs Monaten.

 

Wenn Sie gerne eine Nachbesetzung zu diesem Zeitraum wünschen, melden Sie sich einfach per E-Mail. Wir stellen alle als frei gemeldeten Stellen auf unsere Homepage und vermitteln die darauf eingehenden Bewerbungen direkt an Sie weiter. Ihre Stelle wird auf unserer Seite unter dem Punkt „Diese Einsatzstellen suchen noch Bewerber*innen“ ausgeschrieben.