Wichtig zu wissen! für Freiwillige

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FSJ Kultur und FSJ Kultur in der Schule gehören zu den Diensten der Freiwilligendienste Kultur und Bildung und sind Bildungs- und Engagementangebote für junge Menschen in Einrichtungen der Kultur- und Bildungsarbeit.

 

Die Grundlage für das „Wichtig zu wissen!“ bilden das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – im Folgenden JFDG – und darüber hinaus relevante rechtliche Regelungen.

 

Inhaltliche und fachliche Basis für das „Wichtig zu wissen!“ ist das Qualitätskonzept für FSJ Kultur, FSJ Politik und FSJ Schule der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. in der jeweils gültigen Fassung mit den zugehörigen

 

//     Qualitätsstandards für Träger,

//     Qualitätsstandards für Einsatzstellen,

//     Qualitätsstandards für Bildungstage/Seminare sowie

//     der Pädagogischen Rahmenkonzeption.

 

Jugendliche und junge Erwachsene können unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Bezüglich des Höchstalters ist maßgeblich, dass das 27. Lebensjahr während des Freiwilligendienstes nicht vollendet wird.

 

„Wichtig zu wissen!“ (FSJ und BFD)